Maschinensicherheit
Dienstleistungen im Bereich der Maschinensicherheit erbringen wir sowohl für Hersteller von Maschinen als auch für die Betreiber von Maschinen. Als übergeordnete Bewertungsgrundlage dienen neben der Maschinenrichtline 2006/42/EG auch die Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV.
Für Hersteller von Maschinen
- Begleitung eines Konformitätsbewertungsverfahrens nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Moderation einer Risikobeurteilung
- Abgleich der Maschine auf Konformität mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Abgleich der Dokumentation auf Konformität mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Für Betreiber von Maschinen
- Moderation von Gefährdungsbeurteilungen
- Wiederkehrende Prüfung von Maschinen
- Bewertung von Umbauten an Maschinen im Hinblick auf die Maschinenrichtlinie und die Betriebssicherheitsverordnung
- Bewertung der Verknüpfung von verschiedenen Maschinen zu einer neuen Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Seminare / Workshops
- Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 – was wird sich ändern.
- Was bedeutet die europäische Maschinenrichtlinie für Hersteller?
- Die wesentliche Veränderung von Maschinen.
Wir passen die Inhalte der Seminare / Workshops nach Ihren individuellen Bedürfnissen an.